Luftreinhalteplan für Falkensee?
Am 5. August 2004 ist er vorgestellt worden: Der erste Luftreinhalteplan Brandenburgs, und zwar in Nauen. Damit hat das Land den Anfang gemacht mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung, von der man heutzutage so viel hört. Mit der Richtlinie werden die Kommunen aufgefordert dazu beizutragen, dass insbesondere die gefährliche Belastung mit PM10-Schwebstaub reduziert wird.
In Nauen hat man zunächst festgestellt, dass durch die Umgehungsstraße (B5) die Feinstaubbelastung in der Innenstadt „deutlich“ zurückgegangen ist (Seite 26 im Luftreinhalteplan). Doch der mittlerweile zugenommene Gesamtverkehr hat dazu geführt, dass schon 2005 die Toleranzgrenze für den Schwebstaub in der Berliner Straße überschritten wird. Deshalb der Luftreinhalteplan mit folgenden Maßnahmen, die nach den Berechnungen der Gutachter spürbar zur Reduktion der Luftbelastung beitragen werden:
- Neugestaltung des Straßenraumes in der Berliner Straße
- Errichtung eines Kreisverkehrs vor dem Rathaus
- Umstellung der Haushalte von Kohle auf Gasheizung in der Innenstadt
- Befestigung des Parkplatzes am Rathausplatz
- Attraktivitätssteigerung der Ortsumfahrung (B5)
- Parkraumbewirtschaftung/Parkleitsystem
- Lkw-Führungskonzept.
Im Luftreinhalteplan für die Stadt Nauen, der vom Landesumweltamt Brandenburg erarbeitet wurde, wird im Einzelnen beschrieben, wie diese Ziele umgesetzt werden sollen.
Und in Falkensee? Noch hat man nichts gehört von einem Luftreinhalteplan für unsere Stadt. Aber das wird sich bestimmt bald ändern. Nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen, denn Maßnahmen zur Luftreinhaltung in den Kommunen (unter anderem der Ausbau des Radwegenetzes, Lärmminderung durch Herstellung entsprechender Straßenbeläge, Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des ÖPNV oder verkehrsberuhigende bzw. -mindernde Maßnahmen) werden „zunächst bis 2006“ mit einem Fördersatz von 75% unterstützt, so jedenfalls in den Beispielen der Förderfibel Landwirtschaft und Umwelt.
Dietmar Zielke