Eine überraschende Beobachtung in der Stadtverordnetenversammlung und ein Vorschlag zur Güte
In der Stadtverordnetenversammlung am 27. 4. 05 hieß es unter Tagesordnungspunkt 14: „Änderungsbeschluss zum B-Plan F50 „Friedenstrasse“. Das klang nach Routine, wie so vieles bei der Arbeit der Stadtverordneten. Umso mehr überraschte es den Beobachter, was sich tatsächlich dahinter verbarg und welcher Zündstoff darin lag.
Worum ging es? Die Stadtverordneten hatten auf Vorschlag der Verwaltung vor einiger Zeit den oben genannten Bebauungsplan beschlossen. Er umfasst das Gebiet, das im Westen von der Frieden-, im Osten der Bötzower-, im Norden der Veltener- und im Süden von der Henningsdorfer Strasse begrenzt wird. Wie vorgeschrieben war damals eine Veröffentlichung zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung erfolgt, etc. etc. Formal hatte alles seine Ordnung.
Dann, als der Plan beschlossen war, hatte einer der betroffenen Grundstückseigentümer, wodurch auch immer, von seiner Existenz und den darin für sein Grundstück enthaltenen Festlegungen erfahren. Ihm war im Gegensatz zu seinem Nachbarn verboten, in zweiter Reihe zu bauen. Deshalb wandte er sich an die Stadtverwaltung und bat um Änderung.
Der Bauausschuss hat sich dann zweimal damit befasst, einen Ortstermin abgehalten und schließlich mit deutlicher Mehrheit eine entsprechende Änderung empfohlen. Dem sollten die Stadtverordneten jetzt folgen und wie es so schön im Bürokratendeutsch hieß: „ die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes F50 „Friedenstraße“ „ beschließen.
Es folgte keine Routineabstimmung, sondern eine längere Diskussion, die das Dilemma deutlich machte. Abgeordnete verwiesen darauf, dass die Grundstückseigentümer im Aufstellungsverfahren ausreichend Gelegenheit hatten, Wünsche und Kritik anzumelden. Da dies jedoch nicht geschehen sei, sehe man keinen Grund, das Verfahren neu aufzunehmen, beschlossen sei eben beschlossen.
Im Endeffekt siegte dann zwar der gesunde Menschenverstand und der „Einleitung des Verfahrens …“ wurde mit 12 gegen 9 Stimmen bei 13 Enthaltungen zugestimmt. Zufrieden konnte man damit als Bürger aber nicht sein.
Einen ähnlichen Fall hat es im übrigen im vergangenen Jahr bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet um die Bachstraße gegeben. Erst, als alles beschlossen war und die
Eigentümer beim parallel verlaufenden Umlegungsverfahren die Konsequenzen des Planes für ihre eigenen Grundstücke bemerkten, wurden Kritik und Änderungswünsche angemeldet. In einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wurden diese dann berücksichtigt und sind Teil des jetzt gültigen Bebauungsplanes.
Was lehrt uns das?
Die Information über die geplante Aufstellung von Bebauungsplänen im Amtsblatt der Stadt Falkensee reicht nicht aus, um alle Betroffenen zu erreichen. Es ist weitgehend dem Zufalle überlassen, wer das Falkenseer Stadtjournal, dem das Amtsblatt beiliegt, erhält, eine flächendeckende Verteilung in der Stadt erfolgt nicht. Formal wird das Verfahren sicherlich seine Richtigkeit haben, schließlich erhält man die gewünschten Informationen auch in den Schaukästen der Stadt.
Wäre es nicht sinnvoll und wirklich bürgerfreundlich wenn die Verwaltung, die sich als Serviceeinrichtung für die Bürger versteht, jeweils allen von der Aufstellung eines Bebauungsplanes betroffenen Grundstückseigentümern schriftlich über das Vorhaben informiert und sie um Stellungnahme bittet?
Wenn der Verwaltung vor allem bei Bebauungsplänen, die ein großes Gebiet umfassen, der Aufwand dafür zu groß ist so könnte sie doch wenigstens alle Betroffenen schriftlich zu einer Informationsveranstaltung einladen, bei der das Vorhaben erläutert wird.
Es ist ja zu verstehen, dass die Stadtverwaltung von solchen Überlegungen nicht begeistert sein wird und tausend Gründe kennt, warum so etwas nicht geht, bedeutet Beteiligung der Bürger doch für sie immer vor allem Mehrarbeit. Die Stadtverordneten aber sollten ein ganz persönliches Interesse an einem Verfahren haben, das den Bürgern durch ausreichende Information eine echte Chance zur Beteiligung gibt, schon damit sie sich nicht, wie in der Vergangenheit geschehen immer wieder neu mit längst verabschiedeten Plänen beschäftigen müssen. Und, darauf sei auch noch hingewiesen, wer gerade beschlossene Pläne gleich wieder ändert, der beweist zwar Flexibilität und die Fähigkeit zur Einsicht, aber der Glauben an seine politische Kompetenz wird dadurch nicht gerade gefördert.
Was für die Bebauungspläne gilt, gilt natürlich erst recht für die Festlegung der Sanierungsgebiete. Da darf man gespannt sein!
Wolfgang Levin