Neues Pfandsystem
Rückgabe von Dosen und Einwegflaschen vereinfacht
Das seit Einführung der Verpackungsverordnung im Jahre 2002 vorgeschriebene Pfand auf Dosen und Einweg-Kunststoffflaschen war durch das Anwenden der so genannten „Insellösung“ sehr verbraucherunfreundlich. Es räumte dem Handel das Recht ein, dass leere Dosen und Einwegflaschen nur dort zurückgenommen werden, wo sie auch gekauft wurden. Diese Übergangsregelung ist jetzt vorbei.
Seit dem 1. Mai 2006 gilt nun bundesweit eine vereinfachte Pfandregelung für Einwegverpackungen aus Plastik, Glas und Metall. Sie gilt für alle Getränkearten, außer für Milch, Frucht- und Gemüsesäfte sowie Wein und Spirituosen.
Für die Rückgabe gilt: Grundsätzlich können sämtliche Verpackungen überall zurückgegeben werden. Allerdings nur dann, wenn der Laden, in dem die Verpackung zurückgegeben werden soll, auch die entsprechende Verpackungsart führt. Also wenn dieser Laden auch Einwegflaschen aus Plastik und Glas oder Dosen aus Metall verkauft.
Kleinere Läden (unter 200 Quadratmeter) brauchen nur Leergut von den Getränke-Marken anzunehmen, die sie auch verkaufen.
Es gilt ein einheitliches Pfand von 25 Cent auf alle Einwegverpackungen. Dazu gehören Bier und Biermischgetränke, Mineral-wasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, wie Cola und Limonade sowie neuerdings auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure wie Eistee und Alcopops.
Eigentlich sollten zum Start des neuen Pfandrückgabesystems in allen Discounter-Filialen Rückgabeautomaten stehen, aber einige Geschäfte befinden sich noch in der „Umstellungsphase“.
Kunststoffflaschen dürfen nicht zerdellt, Dosen nicht verbeult sein oder gar ein beschädigtes Etikett haben, weil der Rücknahmeautomat die Verpackungsart nicht mehr erkennt. Beschädigtes Leergut darf aber vom Geschäft nicht abgelehnt werden, wenn die Art der Verpackung erkennbar ist.
Abgegebene Einwegflaschen müssen das neue DPG-Logo (Deutsche Pfandsystem GmbH) oder eines der fast 30 anerkannten Logos verschiedener Handelsketten tragen, die noch bis Ende des Jahres gelten.
Die für den Handel durch die Anschaffung der Rücknahmeautomaten entstandenen Kosten werden sich für den Verbraucher in höheren Getränkepreisen niederschlagen.
Im Vorfeld der neuen Regelungen hatten viele Geschäfte und einige Supermarktketten ohnehin schon auf Mehrweg umgestellt. Es ist zu hoffen, dass Dosen nun fast vollständig aus den Regalen verschwinden und durch andere Getränkeverpackungen ersetzt werden. Im Bundesumweltministerium erwartet man, dass sich Mehrwegflaschen nun leichter durchsetzen. Da sie eine deutlich bessere Ökobilanz aufweisen als Einwegverpackungen wäre das sehr zu begrüßen.
Peter Siebke