Ökoterrorismus oder „freiwilliges Ernten“
Gentechnik und konventionelle Landwirtschaft im Spannungsfeld
Ein großer Teil der Verbraucher so Brandenburgs ehemaliger Argrarminister Wolfgang Bithler etwa 70 Prozent in Deutschland, lehnt gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel ab. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Rationales und Irrationales vermischen sich zu einem kaum auflösbaren Konfliktfeld. Bisher ist nicht einmal ansatzweise geklärt, welche Risiken mit der Freisetzung und der Nutzung für Mensch, Tier oder Pflanze einhergehen können. Dramatisierung auf der einen, wie Banalisierung auf der anderen Seite wechseln sich ab. Verbraucher aber auch Landwirte sind verunsichert weil kein großes Vertrauen in Kontrollmechanismen existiert. Verstöße werden eher durch Zufallskontrollen entdeckt.
Dieses fehlende Vertrauen zeigt sich besonders deutlich durch immer wieder auftretende Zerstörungen von Versuchsfeldern in Brandenburg. Rechtsbrüche wie Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung werden ganz bewußt in Kauf genommen. Betreiber von Versuchsfeldern reden in solchen Fällen sehr schnell von kriminellem Vandalismus und „Ökoterrorismus“. Von friedlicher Koexistenz von konventionellem und ökologischen Anbau kann in in dieser emotionalen Atmosphäre kaum mehr die Rede sein.
Rückgang der landwirtschaftlichen Biodiversität
Agrarökosysteme sind keine abgeschlossenen und damit vollständig kontrollierbaren Systeme. Wie schon in der konventionellen Landwirtschaft besteht die Möglichkeit, dass sich lokal eingesetzte Stoffe ubiquitär verbreiten. Großflächige Monokulturen, wie in den Vereinigten Staaten, haben dort praktisch zu einem Verschwinden gentechnikfreier Pflanzen geführt. Schutz- und Qualitätssicherungsmaßnahmen wären wenn überhaupt nur mit einem hohen finanziellen, technischen und personellen Aufwand durchführbar.
Einstmals waren die Landwirte in den Regionen quasi der Garant für die biologische Vielfalt der von ihnen angebotenen Produkte. Im Laufe von Generationen entwickelten sie Kulturpflanzen, die den regionalen Bedingungen (seien es nun Geschmack, Boden-, Klima- und Nahrungsbedingungen) „optimal“ angepasst waren. Flächendeckender Anbau, sowie die Patentierung von Lebensmittel und demzufolge auch eine agrarindustrielle Monopolisierung waren nie ein Problem. Das Aussehen des Produktes schien eher zweitrangig.
Mehr als hundert Apfelsorten zum Beispiel, wie sie noch vor einigen Jahrzehnten bekannt und geschätzt wurden, sind heute von einem dutzend normierter Verkaufssorten in die Bedeutungslosigkeit verdrängt worden. Nur noch einige engagierte „Sammler“ bewahren das alte Genmaterial vor dem endgültigen Aus. Die Zwänge eines globalen Marktes erzwingen dagegen berechenbare Nahrungsmittel. Leuchtende Farben, Makellosigkeit und lange Haltbarkeit stehen im Vordergrund. Nicht die inneren Werte, wie Geschmack oder Nährstoffgehalt sind von Bedeutung, sondern industrielle Handhabbarkeit. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verfahren der Zucht, können mit modernen Techniken einzelne Gene isoliert und artübergreifend miteinander kombiniert werden. Mögliche Risiken bleiben außen vor. Landwirte geraten in die Abhängigkeit der Saatgutproduzenten, da ein Rückbehalt eines Teils der Ernte für die nächste Aussaat entweder gentechnisch unmöglich gemacht, oder per Vertrag verboten wurde. In den USA werden sogar Bauern wegen unlizensierter Nutzung von Saatgut erfolgreich verklagt, auf deren Feldern solche Pflanzen ausschließlich als Folge einer „Kontamination“ wachsen.
Zu den Risiken gehört unter anderem die unkontrollierte Ausbreitung durch Auskreuzung genveränderten Materials in die Umgebung. In Kanada hat sich so die Herbizidrestistenz von Raps auch auf nahe verwandte Ackerunkräuter übertragen. Diese sind unter Umständen nur noch mit einem Gemisch verschiedenster Herbizide zu bekämpfen. Selbst der Raps wird dann zum Unkraut, da er sich schwerer bekämpfbar ungehemmt verbreitet. Pollen können über sehr weite Entfernungen ihre Gene übertragen. Biobauern befürchten ihren Biostatus zu verlieren, da es dann kaum noch möglich ist, „genfreie“ Lebensmittel anzubieten. Ökoprodukte müssen frei von „künstlichem“ Genmaterial sein. Normale Produkte dürfen bis zu 0,9 Prozent gentechnische Veränderungen enthalten. Bio-Bauern haben inzwischen Probleme, nicht genveränderte Futtermittel zu erwerben. Vor allem, da einige Großanbieter es sich inzwischen einfach machen und Futter grundsätzlich als genverändert kennzeichnen. Lebensmittel, welche aus mit genverändertem Futter gefüttertem Vieh gewonnen werden, müssen nicht gekennzeichnet werden.
Welche Folgen der regelmäßige Konsum von gentechnisch manipulierten Lebensmitteln für Mensch und Tier bringt, wird heftigst diskutiert. Vor allem geht es dabei um Allergien und Antibiotikaresistenzen. Die eingeführten Gensequenzen produzieren Proteine, die möglicherweise Allergien auslösen können. Bei den Antibiotikaresistenzgenen wird vermutet, dass sie auf Bakterien im menschlichen Darm übertragen werden können, mit leicht nachvollziehbaren Folgen in der Humanmedizin.
Das neue Gentechnik-Gesetz
Mais, Kartoffeln und Äpfel sind es bisher hauptsächlich, die in Brandenburg auf Versuchspflanzugen ausgebracht werden sollen.
Der sogenannte BT-Mais (BT810), der mit Genmaterial des Bazillus thuringensis (ein Bodenbakterium) ausgestattet wurde, soll durch diesen Eingriff einen Schutz gegen die Larve des Maiszünslers, einer Mottenart, erhalten, welche hohe wirtschaftliche Schäden verursacht. Naturschützern sehen mögliche Gefahren für Vögel und andere Tiere, die den „vergifteten“ Schädling fressen, wie auch für Schmetterlinge und andere Nutzinsekten.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BVL) stoppte im Juni 2005 einen Freilandversuch mit gentechnisch veränderten Apfelsorten in Pillnitz und Quedlinburg. Auch diese enthalten eine Antibiotikaresistenz, so dass ein Einsatz antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung des Feuerbrandes technisch einfach möglich wäre. Begründet wurde diese Entscheidung aber mit der fehlenden Akzeptanz in der Bevölkerung und nicht mit den Gefahren einer Verbreitung der Antibiotikaresistenz.
In Brandenburg wird seit mehreren Jahren genmanipulierter Mais angebaut, ohne dass die genauen Standorte bekannt gegegen werden mussten.
Seit dem 2. Februar 2005 gilt der erste Teil des neuen Gentechnikgesetzes. Das Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts soll ein langfristiges Nebeneinander gentechnikfreier und gentechnisch veränderter Produkte einerseits und die Wahlfreiheit des Verbrauchers andererseits ermöglichen. Die Gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft soll vor Auskreuzung, Beimischung und sonstigen Einträgen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geschützt werden. Demnach müssen Betreiber von Genfeldern bis spätestens drei Monate vor der Aussaat beim BVL ihr Vorhaben anzeigen. Das Amt veröffentlicht diese Daten in einem öffentlich zugänglichen Standortregister.
In Brandenburg melden die Betreiber anscheinend deutlich mehr Felder an, als im übrigen Deutschland, so Martin Hofstedter (Agrarwissenschaftler an der UNI Kassel) gegenüber der „taz“ im Mai 2005. Die Betreiberfirmen wollen offensichtlich damit den Nachweis einer hohen Akzeptanz von Genmais führen.
Der zweite Teil des Gentechnikgesetzes passierte am 18. März den Bundestag. Damit ist der Übergang von der Versuchsbepflanzung zur kommerziellen Nutzung von GVO´s möglich. Unionspolitiker wollen letzteres weiter vereinfachen, ohne erst die Folgen zu hinterfragen. Wie die Regelung von Nachweis und Schadensersatzansprüchen bei erfolgter Kontamination erfolgen soll ist noch völlig ungeklärt. Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates arbeitet derzeit an einem Kompromiss.
Gentechnikfreie Region
All diese Unsicherheiten bringen immer mehr Menschen dazu, sich ganz bewusst von GVO´s abzugrenzen. Intensive Öffentlichkeitsarbeit soll das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Den Veranstaltern geht es besonders darum, die im stillen erfolgenden Freilandversuche einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Von Diskussionen mit Bauern, die genverändertes Saatgut einsetzen möchten, dem aufstellen von „Warnschildern“, über „alternative Kaffeefahrten“ und Radtouren zu Genfeldern bis zu Demonstrationen reicht das Spektrum der Aktionen.
Für das Land Brandenburg wurden mehr Gebiete als Versuchsflächen beantragt, als in allen anderen Bundesländern. Andererseits sind nicht alle davon auch realisiert worden. Von 495 Hektar beantragter Anbaufläche wurden nur 124 Hektar wirklich genutzt, so Greenpeace bei einer Veranstaltung in Potsdam Ende Juni 2005.
Das „Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Berlin-Brandenburg“ (aglbb) deckte immer wieder (März, Juli) falsche Angaben der Betreiber gegenüber dem BVL im Standortregister auf. Einerseits wurden Flächen ausgewiesen, die dann nicht für die gemeldete Pflanzensorte genutzt werden, andererseits wurden zum Beispiel ein Viertel der für das Märkisch Oderland gemeldeten Flurstücke im zuständigen Liegenschaftsamt nicht registriert. Eine ausreichende Kontrolle durch die Brandenburger Behörde findet anscheinend nicht statt.
Der Osten Brandenburgs ist zur Zeit (Juli 2005) die größte Anbauregion genmanipulierter Pflanzen in Deutschland. Gleichzeitig formiert sich auch hier der Widerstand besonders deutlich. Anfang Mai diesen Jahres votierten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Abgeordneten des Bau- und Umweltausschusses der Straußberger Stadtverodnetenversammlung für eine Beratungsvorlage, die dem Anbau gentechnisch veränderter Maissorten entgegen wirken soll.
Für den Chef der Naturparkverwaltung Märkische Schweiz Meinhard Ott ist neben möglichen biologischen Folgen eines Anbaus von GVO allein schon der Schaden am Guten Ruf der Tourismusregion ein großes Problem.
Die Region Uckermark-Barnim nutzt den Marketingvorteil indem sie das Attribut „GVO-frei“, zum Inhalt ihrer Marke macht. Inwischen existiert im Bereich des Nationalparkes Unteres Odertal die größte gentechnikfreie Region Deutschlands, auch wenn noch kleine Lücken existieren. Unterzeichner einer Selbstverpflichtungserklärung können diesen Marketingvorteil für sich nutzen. Ein hoher Anteil ökologisch sensibler Bereiche und der hohe Verbreitungsgrad eines ökologischen Landbaus soll bewahrt und ausgeweitet werden.
Die Selbstverpflichtungserklärung bezieht sich auf ein zusammenhängendes Gebiet von 50 000 Hektar, davon 12 500 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche im nordwestlichen Teil des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin. In der Region Spreewald ist eine ähnliche freiwillige Vereinigung in der Diskussion. Grenzüberschreitend zwischen Brandenburg und Mecklenburg gilt GVO-frei schon für ein Gebiet von Müritz bis Stechlin.
Die Art, Organisation und Motivation der Aktionsbündnisse gegen GVO´s ist sehr vielfältig. Sie reicht von spontanen privaten Einzelpersonen und Interessengruppen über Umweltschutzverbände bis zu wirtschaftlich motivierten Zusammenschlüssen. Allen gemein ist das Augenmerk auf öffentlich wirksame Vorgehensweise. Die einen sehen einen Erfolg in Aktionen zivilen Ungehorsams, während die anderen den institutuionellen Weg gehen.
Die vorher auch in Anzeigen bundesweit angekündigte und letztendlich nur unter massivem Polizeiaufgebot verhinderte „freiwillige Ernteaktion“ in Hohenstein (siehe unter: www.gendreck-weg.de), etwa 30 Kilometer östlich von Berlin, hat das Thema einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ralf Salecker
Anmerkungen
Das öffentlich zugänglichen Standortregister des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit der Angabe von Postleitzahl, Flurstück und Pflanzensorte findet sich unter:
(www.bvl.bund.de/standortregister.htm)
Barnimer Aktionsbündnis gegen Gentechnik.
Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau;
Tel.: 03338-459407; www.dosto.de/gengruppe