Falkenseer Kurier |
|||
WohnungsübergabeprotokollFür ein vom Mieter und Vermieter gemeinsam unterschriebenes Wohnungsübergabeprotokoll spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit, entschied das OLG Düsseldorf (10 U 64/02) und verurteilte einen Mieter zur Zahlung von 150 Euro Schadenersatz. Der Vermieter hatte beim Auszug des Mieters Schadenersatz wegen Haarrissen im Waschbecken gefordert. Der Mieter argumentierte, diese Haarrisse hätten bereits bei Beginn des Mietverhältnisses vorgelegen, müssten von ihm nicht ersetzt werden. Richtig sei, dass der Vermieter im Zweifel den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Mietbeginn beweisen müsse. Haben aber Mieter und Vermieter eine gemeinsame Wohnungsübergabe durchgeführt und den Zustand der Mieträume im Übergabeprotokoll als ordnungsgemäß und fehlerfrei dokumentiert, spricht eine „tatsächliche Vermutung“ dafür, dass keine Beschädigungen vorhanden waren, auch keine Haarrisse im Waschbecken. Da der Mieter diese „tatsächliche Vermutung“ Jahre später bei seinem Auszug nicht mehr widerlegen konnte, muss er nach der Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts Schadenersatz zahlen. Deshalb ist es empfehlenswert, sowohl bei Einzug als auch bei Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Das Formular eines Übergabeprotokolls kann unter www.mieterbund.de kostenlos heruntergeladen werden. DMB-Mietervereinigung Osthavelland, Falkensee |
|||
Home | Impressum |