Zankapfel Falkenhagener See eine neue Runde
Bebauungsplan und Seekonzept, Bürgerbeteiligung erwünscht aber nicht erhofft - am liebsten möchte man im Rathaus nur unter sich sein. So scheint es oft, wenn man nach längeren Auseinandersetzungen sich dann die Ergebnisse verschiedener Stadtplanungen anschaut.
Aus gegebenem Anlaß veröffentlicht der Kurier hier eine Wurfsendung der Interessengemeinschaft Falkenhagener See.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nachbarn, am 05.12.2023 fand eine Sitzung der Stadtverordneten statt. Auf der Tagesordnung stand der:
Erneute Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan F 87
„Falkenhagener See“
Die IGFS wird zu den zur Einsicht freigegeben Unterlagen zum Bebauungsplan F 87 Falkenhagener See“ und dem Seekonzept Stellung nehmen. Die IGFS begrüßt die Entwicklung eines Seekonzeptes und die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Falkenhagener See und den Neuen See durch die Stadt Falkensee und bedankt sich für die Bitte zur Teilnahme einer Stellungnahme zu den Unterlagen.
Die IGFS setzt sich seit Jahren für die Erhaltung beider Seen als Kleinod für die Bevölkerung ein. Sowohl das sensible Gleichgewicht des Landschaftsschutz-gebietes als auch die Lage der Seen an Wohngebieten, müssen deshalb bei weiteren Planungen berücksichtigt werden. Wir fördern effektive Maßnahmen, die zur Verschönerung unseres Umfeldes beitragen. Wir wenden uns gegen Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung der Lebens-und Freizeitqualität der Bevölkerung Falkensees führen.
Der neue Bebauungsplan und das geplante Nutzungskonzept gehen auch nach der erneuten Auslegung in vielen Teilen auf die Belange der Bürger nicht ein.
Mit der Umsetzung des B-Planes F87 „Falkenhagener See“ und der im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen sind für die Seeanlieger erhebliche Auswirkungen absehbar.
Ufer:
Im B-Plan F 87 werden die Ufer als öffentliche Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt. Die Stadt geht davon aus, dass der Falkenhagener See und die Uferstreifen ein Grundstück sind und somit der Stadt gehören. Eine rein private Nutzung ist deshalb nicht mehr möglich. Alle durchgeführten baulichen Maßnahmen und Anlagen sind zu entfernen.
Dieses Land wird dann renaturiert.
Maßnahmen zum Röhrichtschnitt und Mahd wurden abgelehnt, sie sollen nicht mit der Natur vereinbar sein. Eine weitere Verlandung ist vorprogrammiert.
Sondergebiet Bereich Süd:
Die im Sondergebiet befindliche Liegewiese und der Spielplatz mussten ja aus der Planung herausgenommen werden. Hier war die Stadt zu voreilig, sie hatte nicht die Stellungnahme des Landes abgewartet. Die Fläche soll aber auch für Veranstaltungen genutzt werden. (10 Veranstaltungen pro Jahr)
Sondergebiet Gastronomie:
Gastronomienutzung bleibt bestehen, hier will die Stadt Planungssicherheit.
Die GRZ soll von 0,3 auf 0,4 erhöht werden damit weitere bauliche Maßnahmen durchgeführt werden können. Das ist eine erhebliche Erhöhung der GRZ die abzulehnen ist. Die Stadt will also diesen Bereich doch für die sogenannte „Eventgastronomie“ und lautstarken Ereignissen öffnen. Dies widerspricht den Planungszielen einer naturnahen und ruhebezogenen Erholung.
Sondergebiet Angelsport:
Die Angelvereine sollen mittel- bis langfristig an einen Standort zusammengefasst werden. Für die Errichtung baulicher Anlagen sollen Grünflächen geopfert werden. Zusätzlich sind bauliche Anlagen in einer Größe von 300 m² geplant. Diese Maßnahme ist abzulehnen.
Stege:
Die Stadt Falkensee sagt zwar, dass sie nicht das Ziel hat den Seeanliegern die Stege wegzunehmen, sie wird sich aber zurückhalten. Stege unterliegen einer Einzelfallprüfung. Das heißt, die Stadt hat vor den anderen Entscheidungs-trägern kapituliert, sie lässt alle Seeanlieger allein! Laut Aussage des Bürgermeisters stehen die Stege auf den Grundstücken der Stadt, wären also öffentliches Land!
Schlussbemerkung:
Der Bebauungsplan F 87 „Falkenhagener See“ besteht aus:
Begründung 37 Seiten
Umweltbericht 45 Seiten
Abwägung zum Bebauungsplan 172 Seiten
Eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht umgesetzt.
Zuerst muss das Seekonzept verabschiedet werden, erst dann kann über den B-Plan diskutiert werden.
Der Neue See muss in das Konzept aufgenommen werden.
Einflüsse der Nordumfahrung müssen berücksichtigt werden.
Öffentliche und private Nutzung sowie der Landschaftsschutz sind abzustimmen.
Verdichtung der Bebauung im Sondergebiet Angler ist zu prüfen.
Eine Erhöhung der GRZ im SO Gastronomie ist abzulehnen. Kritische Einflüsse durch die Gastronomie und Veranstaltungen auf Flora und Fauna sind aufzuzeigen.
Keine Öffnung der Ufergrundstücke für die Errichtung eines Rundwanderweges.
Dem See vorgelagerte Grundstücke gehören den Seeanliegern und nicht der Stadt.
Für alle Steganlagen muss ein tragbarer Kompromiss gefunden werden.
Die Verhandlungen über dieses Thema dürfen nicht subalternen Mitarbeitern der Stadt und Gutachtern überlassen werden, die Betroffenen sind in die Verhandlungen einzubeziehen.
Die Errichtung öffentlicher Steganlagen ist abzulehnen.
Alle Stellungnahmen der Stadt zu den Einwendungen richten sich gegen die Seeanlieger.
Maßnahmen die die Stadt plant und seien sie noch so umweltschädlich, „dienen“ Flora und Fauna. (Gemeinschaftsstege zu Gunsten privater Stege, Störung der Vogelwelt durch zu geringe Abstände der Stege, private Boote sollen weitaus mehr Flora und Fauna beeinträchtigen als 234 Angelboote und 11 gewerblich betriebene Boote. Öffentliche Veranstaltungen mit einer Lautstärke von mehr als 80dB, die bis weit nach Mitternacht durchgeführt werden, haben nur „positive“ Auswirkungen auf Flora und Fauna.
Es wird Zeit, dass wir uns jetzt massiv wehren, da die Politik der Stadtverwaltung sich eindeutig gegen die Seeanlieger richtet.
Bis zum 04.02.2024 können sie ihre Stellungnahmen im Rathaus abgeben.
i.A. Erhard Rönspieß, Falkensee Januar 2013